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		<title><![CDATA[Arbeitssicherheitsschuhe mit Einlagen und Schuhzurichtung]]></title>
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			<title><![CDATA[Arbeitssicherheitsschuhe mit Einlagen und Schuhzurichtung (Veränderungen am Schuh)]]></title>
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			<description><![CDATA[<div id="imRSSArticle_000000003">Arbeitssicherheitsschuhe mit Einlagen und Schuhzurichtungen
Am Arbeitsplatz sind vor allem die Füße häufig einer besonderen Belastung ausgesetzt. 
Arbeitsschutz ist dabei nicht nur Pflicht, sondern auch eine sinnvolle Art der Unfallprävention. 
Arbeitssicherheitsschuhe sollen dem Träger Schutz vor vielen besonderen Gefahren, die von außen 
einwirken, bieten. Aber auch von innen sollte der Schuh die ergonomischen Bedürfnisse des Trägers 
unterstützen.
Bevor ein Hersteller seine Arbeitssicherheitsschuhe in Serie produziert, müssen diese nach DIN EN 
ISO 20345 eine sog. Baumusterprüfung bestehen. Es gibt hierfür strenge Vorschriften des 
Gesetzgebers, damit beispielsweise eine Allukappe genau so viel Druck (KN) aushält wie eine 
Stahlkappe. Erst wenn alle Anforderungen eingehalten werden, bekommt der Hersteller ein 
Zertifikat und darf mit der Serienproduktion beginnen.
Menschen mit Schmerzen im Fußbereich und/oder mit Fußfehlformen tragen zur Behandlung 
orthopädische Einlagen oder bekommen sogar eine bauliche Veränderung am Schuh vom 
behandelnden Arzt verschrieben (Schuhzurichtung). Wenn aber ein geprüfter Schuh beim Verändern 
nicht mehr in seiner ursprünglichen Form besteht, ist die Baumusterprüfung erloschen und somit 
auch der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet. Für diesen Fall lassen Schuhhersteller eine 
bestimmte Serie von Schuhen zusätzlich mit diversen Veränderungen prüfen. Dadurch dürfen dann 
auch Veränderungen an bestimmten Schuhmodellen erfolgen, ohne den Versicherungsschutz zu 
verlieren. 
Als Vertragspartner dieses Herstellers dürfen dann wir als Orthopädieschuhtechniker den Schuh 
verändern – wenn dieses Schuhmodell gelistet ist und selbstverständlich die vom Hersteller 
freigegebenen Materialien verwendet werden. Auch die Einlagen im Schuh haben diese bestimmten 
Vorgaben.
Nach der Änderung am Schuh bekommen Sie von uns eine Konformitäts-Bescheinigung. Damit 
sind Sie rechtlich abgesichert, dass alle Maßnahmen im Einklang des Baumusterprüfverfahrens 
eingehalten wurden. 
Allerdings sind Maßnahmen, die den Arbeitsschutz betreffen, keine Leistungen der gesetzlichen 
Krankenkassen. In diesem Fall ist ein anderer Kostenträger zuständig. In den Zuständigkeitsbereich 
der Berufsgenossenschaft fallen sie nur, wenn die Fußprobleme von einem Arbeitsunfall stammen. 
In den meisten Fällen ist entweder die Bundesagentur für Arbeit oder Ihre Rentenkasse zuständig. 
Das kommt darauf an, ob Sie schon länger als 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Übrigens: Orthopädische Maßnahmen an Arbeitssicherheitsschuhen sind nach erteilter 
Genehmigung des Kostenträgers für den Versicherten komplett kostenlos.
Fazit: Orthopädische Maßnahmen an Arbeitssicherheitsschuhen sind zwar etwas aufwändiger als 
bei Freizeitschuhen, aber absolut möglich – und notwendig. Mit dem richtigen Antrag bei Ihrem 
entsprechenden Kostenträger ist auch die Finanzierung des Vorhabens kein Problem. Gerne können 
wir Sie zu diesem Thema auch unverbindlich persönlich beraten. <div>Mehr Informationen finden Sie 
auch unter:
https://www.vogel-orthopaedie.de/sicherheitschuhe.html</div></div>]]></description>
			<pubDate>Thu, 22 Jun 2023 18:27:00 GMT</pubDate>
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